Beratung & Planung
Kostenlose Erstberatung zur Brandmeldeanlage
Wir bieten eine kostenlose Erstberatung zur Brandmeldeanlage an, um Ihre Anforderungen zu verstehen und alle Details zu klären. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Nutzung Ihres Gebäudes als auch die gesetzlichen Vorschriften nach DIN 14675. Anschließend wählen wir je nach Räumlichkeit und Nutzung die passende Meldervariante für Ihre Anlage aus.
Montage, Inbetriebnahme & Abnahme
Professionelle Installation für maximale Sicherheit
Unsere zertifizierten Techniker übernehmen die fachgerechte Montage Ihrer Brandmeldeanlage und stellen sicher, dass alle Komponenten ordnungsgemäß installiert sind. Nach der Inbetriebsetzung überprüfen wir die Funktionalitäten Ihrer Anlage und kümmern uns um die Abnahme durch die Feuerwehr und einen Sachverständigen gemäß SprüfV.
Inspektion, Instandhaltung & Wartung
Sorgenfreier Betrieb dank regelmäßiger Wartung
Gemäß DIN 14675 muss Ihre Brandmeldeanlage regelmäßig inspiziert und gewartet werden, damit sie im Ernstfall zuverlässig funktioniert. Wir bieten Ihnen einen Wartungsvertrag an, bei dem wir die Inspektion und Wartung Ihrer Anlage turnusmäßig durchführen. Alle Ergebnisse werden gemäß ISO 9001 in unseren Instandhaltungsprotokollen dokumentiert, damit Sie darauf vertrauen können, dass Ihre Brandmeldeanlage jederzeit einsatzbereit ist.
FAQs
Wie funktioniert eine Brandmeldeanlage?
Erkennt ein Brandmelder (bspw. Rauch-, Temperatur- oder Flammenmelder) oder eine Brandmelder-Gruppe einen Brand, wird ein Signal an die Brandmeldezentrale (BMZ) geleitet. In der Brandmeldezentrale laufen alle gesammelten Informationen der Brandmeldeanlage zusammen. Die BMZ verarbeitet diese und wertet sie aus. Empfängt sie eine Brandmeldung, kann sieselbständig Maßnahmen zur Brandbekämpfungeinleiten. Je nach Objekt und Ausbau der Brandmeldeanlage steuert die Brandmeldezentrale vielfältige Maßnahmen an, wie die Alarmierung von Personen oder der Feuerwehr, die Abschaltung von Maschinen oder das Schließen von Brandschutztüren.
Wie ist der Aufbau einer Brandmeldeanlage?
Brandmeldeanlagen bestehen aus zentralen sowie dezentralen Komponenten. Die zentrale Funktion nimmt die Brandmeldezentrale (BMZ) ein und ist damit der wichtigste Bestandteil einer Anlage. Zu den dezentralen Komponenten gehören zum Beispiel Bedieneinrichtung oder akustische Signale.
Brandmeldezentrale
Zuständig für die Sammlung aller Informationen der Sensoren und Steuerung der Maßnahmen zur Brandbekämpfung. Sie ist in der Regel die erste Anlaufstelle für die Feuerwehr.
Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)
Befindet sich außerhalb des Gebäudes. Hier wird üblicherweise ein Schlüssel des Gebäudes für die Feuerwehr hinterlegt.
Feuerwehrinformationszentrum (FIZ)
Hier befinden sich das Feuerwehr-Bedienfeld und das Anzeigetableau sowie die Feuerwehr-Laufkarten.
Automatische und manuelle Melder
Brandmelder dienen der Branderkennung und -meldung. Sie können von Personen manuell bedient werden oder auch automatisch ihre Umgebung auf physikalische Kenngrößen (Wärme, Gaskonzentration, Feuchtigkeit etc.) überprüfen.
Akustische und optische Signalgeber
Durch akustische oder optische Signale können bedrohte Personen über einen Brand informiert und ggf. aus der gefährlichen Situation geführt werden. Hierzu zählen beispielsweise Sirenen oder Blitzleuchten, aber auch Sprachdurchsagen.
Schnittstellen und Ansteuerungen
Brandmeldeanlagen können auch weitere Brandschutzeinrichtungen automatisch ansteuern, wie Feuerschutzklappen, Sprachalarmierungen und Brandschutztüren.
Wann ist eine Brandmeldeanlage Pflicht?
Eine Brandmeldeanlage wird üblicherweise von der Baubehörde vorgeschrieben. Sie finden Angaben über die geforderte Anlage im Brandschutzgutachten Ihres Gebäudes. Hier steht, ob Sie eine Anlage nach DIN 14675 als Hausalarm oder als aufgeschaltete Anlage zur Feuerwehr benötigen.
Zudem finden Sie im Gutachten Informationen über den Umfang der Anlage: Vollschutz, Teilschutz, Schutz von Fluchtwegen oder Einrichtungsschutz. Je nach Branche kann es sein, dass eine Sonderbauverordnung vorliegt, die Sie beachten müssen.
Möchten Sie eine Brandmeldeanlage freiwillig zu Ihrem Schutz installieren, gibt es keine Vorgaben. Sie können selbst entscheiden, wie Ihre Anlage eingerichtet werden soll.
Wie oft sollte eine Wartung bei einer Brandmeldeanlage erfolgen?
Nach DIN 14675 müssen alle Brandmeldeanlagen regelmäßig von einer Fachfirma inspiziert und gewartet werden. Diese Fachfirma muss nach DIN 14675, wie es bei uns der Fall ist, für die Wartung von Brandmeldeanlagen zertifiziert sein. Zudem ist ein Wartungsvertrag vorgeschrieben, wenn Ihre Brandmeldeanlage nach DIN 14675 ausgeführt ist.
Einmal pro Jahr müssen alle Melder und jede Ansteuerung geprüft werden. Damit wird festgestellt, ob die Alarme in der Brandmeldezentrale korrekt ankommen und verarbeitet werden. Folgende Punkte werden bei der Wartung durchgeführt:
- Automatische Brandmelder: Testen der Rauchmelder mit Prüfgas, Wärmemelder mit speziellen Hitzeprüfköpfen, Druckknopfmelder durch manuelle Auslösung.
- Steuerung: Die in der Brandmeldezentrale programmierten Ansteuerungen von zusätzlichen Brandschutzeinheiten müssen getestet werden (Öffnen von Fluchttüren, Rauch- & Wärmeabzug etc.).
- Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD): Testen der FSD-Ansteuerung und Überprüfung der Funktionen.
- Akkus: Jede BMA ist für den Fall eines Stromausfalls mit Akkus gesichert. Daher müssen die Akkus im Ruhe- und Alarmzustand gemessen und alle vier Jahre ausgetauscht werden.
- Dokumentation: Jede Wartung muss im Prüfbuch der Brandmeldeanlage dokumentiert werden. Zur Dokumentation gemäß ISO 9001 werden zusätzlich Prüflisten verwendet. In diesen sind sämtliche Brandmelder und Steuerungen aufgeführt, die nach jedem Test dokumentiert werden.
- Pflege und Reinigung der Anlagenteile